Rechtsprechung
LG Landau/Pfalz, 08.08.2005 - 3 T 105/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebührenabrechnung eines eine Beratungsstelle für Verbraucherinsolvenzen Betreibenden; Anwendbarkeit der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei einer Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landau/Pfalz, 16.03.2005 - 3 UR IIa 114/04
- LG Landau/Pfalz, 08.08.2005 - 3 T 105/05
Papierfundstellen
- NZI 2005, 639
Wird zitiert von ...
- AG Konstanz, 16.07.2008 - UR II 89/08
Beratungshilfe: Bewilligung für die Vorbereitung und Durchführung eines …
Die Ansicht, jedem Antragsteller, der die Absicht äußert, ein Insolvenzverfahren durchführen zu wollen, sei ausnahmslos BerH zu bewilligen, damit auf Staatskosten durch die Beteiligung eines Rechtsanwalts die erforderliche Bescheinigung gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO verschafft werden kann, benachteiligt im übrigen in nicht zu rechtfertigender Weise die anderen zugelassenen Berufsgruppen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.), die ihre Tätigkeit nicht über das RVG liquidieren können." ( OLG Düsseldorf, Beschl. 23.02.2006, Rpfleger 2006, 328; AG Witten, 06.01.06, 2 UR 837/05; LG Landau, Beschl. 08.08.2005, NZI 2005, 639 f.; AG Villingen-Schwenningen, ( richterl.) Beschl. 14.07.2006, UR III 143/06.